FAQs

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie das Wichtigste in Kürze. Wir stehen Ihnen aber auch für allfällig weitere Fragen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

BUCHUNG

Deine Buchung über unser System ist sicher und geschützt. Du erhälst kurz nach Deiner Reservation eine eMail - Bestätigung. Damit hast Du die Gewähr und die Kontrolle, dass Deine Buchung bei uns richtig erfasst wurde.
Das eMail ist zugleich Teilnehmerausweis für die gebuchte Saunafahrt.
Bei Unstimmigkeiten bitten wir Dich um sofortige Benachrichtigung.
Internetpannen bleiben natürlich vorbehalten!!

Eine Internetbuchung ist wie alle andere Formen von Reservationen, wie mündlich (telefonisch oder persönlich) oder schriftlich (Mail, Brief, etc.) für beide Parteien verbindlich und basiert auf unseren AGB und Schweizer Recht.

Auf jeden Fall. Automatisch nach Beendigung Deiner Reservation bekommst Du ein Bestätigungsmail, der zugleich Teilnehmerausweis für die gebuchte Saunafahrt ist.

Du kannst Deine Saunafahrt mit einer der gängigen Kreditkarte bezahlen. Unser (Zahlungssystem....) erkennt Deine Kreditkarte und bucht den Buchungsbetrag direkt ab.
Zudem können Sie die Bezahlung gebührenfrei mit der Bezahl-App TWINT vornehmen...???

Unmittelbar nach der Buchung Deiner Saunafahrt bei uns im System erhälst Du die entsprechende Bestätigung per eMail. Diese dient als Beweis Deiner Buchung, als Kontrolle für die RIchtigkeit der Buchung und zugleich als Teilnehmerausweis.
Wir bitten Dich daher, eine Kopie davon am Reisetag mitzunehmen.

Sicher, aber noch nicht jetzt....
Geplant ist dies auf den nächsten Herbst / Winter, wobei wir mittels 'newsletter' entsprechend informieren werden.

Unsere Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
Sollte jedoch aus triftigen Gründen ein Einlösung in dieser Zeitspanne nicht möglich gewesen sein, sind wir selbstverständlich bereit den Gutschein um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Sollten widererwarten während Deiner Internetreservation technische Probleme auftreten, so bitten wir Dich, mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Wir werden Deine Buchung manuell erfassen und anschliessend das Problem analysieren und beheben.

Ganz sicher. Die Kundenadressen sind unserer wichtigstes Gut. Wir geben diese Daten unter keinen Umständen an Drittpersonen weiter. Dafür garantieren wir.

FAHRT

Als Schweizer Bürger/in musst Du an sich keine Ausweise mitführen. Dasselbe gilt für EU – Bürger erst recht. Dennoch empfehlen wir unbedingt eine gültige ID oder den maximal 5 Jahre abgelaufenen Reisepass mitzunehmen.
Alle weiteren Nationalitäten sollten sich unbedingt beim betreffenden Landeskonsulat erkundigen. Ausführlichere Informationen findest du hier.

Wir hatten vorerst den Abfahrtsort Zürich Bus Station (ehemals Car Park Sihlquai) vorgesehen. Dort wären aber Parkgebühren von rund Fr. 50.00 / Tag angefallen...
In Zusammenarbeit mit unserem Transportpartner busmiete.ch können wir Dir nun eine ideale Möglichkeit anbieten.
Unsere Kunden dürfen ihren Wagen während Deiner Saunafahrt kostenlos auf seinem Parkplatz stehen lassen.

Sicher, entweder durch die Nichtbetriebs-Unfallversicherung (UVG/NBU) Deines Arbeitgebers oder durch Deine private Unfallversicherung.
Zusätzlich besteht eine Passagierversicherung durch unsere Transportpartner.

Dein Reisegepäck (Sauna- und Reisetaschen, persönliche Gegenstände, etc.) ist im Rahmen Deiner Hausratversicherung gedeckt.
Zudem bieten gewisse Kreditkarten bei Zahlung mit ihrer Karte ebenfalls eine inbegriffene Reisegepäckversicherung.
Wir als MDR Organisation GmbH, unser Transportpartner busmiete.ch und die besuchten Bäder- und Saunalandschaften übernehmen daher keinerlei Haftung .

In Anbetracht der kurzen Fahrtzeiten unserer Saunafahrten erachten wir eine Sitzplatz-Vorreservation als nicht unbedingt notwendig. Sollte sich jedoch eine entsprechende Nachfrage entwickeln, werden wir dies sicher evaluieren und gegebenenfalls auch einführen.

Alle eingesetzten Reisecars sind natürlich mit Sicherheitsgurten ausgestattet.
Besteht doch seit dem 1. März 2006 eine Gurtentragpflicht. 

Unsere Reisecars sind alle Nichtraucherbusse. Raucher sind jedoch ebenfalls herzlich willkommen, da wir an sich kurze Strecken fahren und genügend (Rauch-)pausen einschalten.

Ruf uns einfach am nächsten Arbeitstag an und Du kannst den Fundgegenstand bei unserem Transportpartner busmiete.ch in Regensdorf abholen. Auf Wunsch können wir es Dir gegen einen Unkostenbeitrag auf dem Postweg zusenden.

Das Trinkgeld ist eine freiwillige Geste und stellt eine Wertschätzung für eine Leistung dar mit der man zufrieden war.
Diese nette Geste wird nach eigenem Gutdünken bezahlt. Als Richtlinie gilt Fr. 1.00 / 2.00 pro Person und Tag.

BADE- & SAUNALANDSCHAFT

Alle Saunalandschaften die wir besuchen sind prinzipiell textilfreie Innen- und Aussenanlagen. Das Tragen von Badekleidung ist somit nicht erlaubt
Das heisst, in den Schwitzkabinen, Dampfbädern, Duschanlagen und Pools ist man unbekleidet. Ausserhalb sind wir im Bademantel, oder im Badetuch gewickelt, überall herzlich willkommen.
In den Thermalbädern hingegen ist Badekleidung vorgeschrieben. Ausser in einigen Bäderlandschaften, welche an gewissen Tagen - meistens im Rahmen einer speziellen „Nachtsauna“ - auch eine textilfreie Nutzung der gesamten Anlage, also auch Thermalbäder und Wellness, zulassen. Siehe dazu unsere Ausschreibungen und allenfalls weitere Details in den Homepages der betreffenden Saunalandschaften.

Die Altersgenze für Kinder wird in den verschiedenen Bäder- & Saunalandschaften sehr unterschiedlich festgesetzt. In der Regel sind Kinder in Begleitung der Eltern schon ab einem Alter von 6 Jahren, alleine jedoch erst ab 16, teils sogar erst ab 18 Jahren zugelassen. Siehe dazu unbedingt die Vorgaben der jeweiligen Saunalandschaften auf ihrer Homepage.

Wenn es im Hals kratzt und die Nase läuft und die Glieder schmerzen, ist oft nicht sofort abzusehen, ob daraus möglicherweise ein ausgewachsener grippaler Infekt wird. Saunaprofis wissen meist, ob sie es noch wagen können, die Sauna zu besuchen, oder ob eine Pause angesagt ist. Jeder Mensch reagiert ganz individuell, die sichersten Signale was für Sie richtig ist, gibt Ihnen Ihr eigener Körper.

Für Neulinge ist der Verzicht auf die Sauna in diesem Fall besser, als das Risiko einzugehen.

Wer bei leichtem Schnupfen oder Halskratzen den Saunabesuch wagt, sollte besser auf die gemäßigte Variante umsteigen. Also niedrigere Temperatur, lieber höhere Luftfeuchtigkeit. Biosauna oder Dampfbad sind gute Alternativen. Die hohe Luftfeuchtigkeit hilft die Schleimhaut zu befeuchten und hartnäckiges Nasensekret zu lösen. Absolut tabu ist die Sauna, wenn Sie erhöhte Temperatur oder gar Fieber haben. Dann wird die Belastung für den Kreislauf gefährlich hoch.

In der Schwangerschaft die Sauna zu besuchen, ist für geübte Sauniererinnen in kleinen Dosen kein Problem. Schwanger in die Sauna zu gehen, trägt dann sogar zur Entspannung bei – und kann sich positiv auf Beschwerden wie Wassereinlagerungen auswirken. Unerfahrene sollten mit den Schwitzkuren eher vorsichtig sein.

Schwanger in die Sauna zu gehen, ist von Beginn der Schwangerschaft bis kurze Zeit vor der Entbindung möglich, wenn

  • Sie regelmäßiges Saunieren gewöhnt sind,
  • keine Komplikationen während der Schwangerschaft auftreten und
  • Sie dies zuvor mit Ihrem Arzt abgeklärt haben.

Sollte jedoch mit Vorsicht behandelt werden, wenn

  • Sie bislang keine Erfahrungen mit den "Schwitzkuren" haben
  • und Sie sich in den ersten drei Monate Ihrer Schwangerschaft befinden. Denn in diesem Zeitraum reagiert das Ungeborene besonders empfindlich auf ungewohnte Außeneinflüsse.
  • Sie sich kurz vor der Entbindung befinden. Denn durch die hohen Temperaturen oder bestimmte Düfte im Aufguss können Wehen ausgelöst werden.

Liegen Gründe vor, die gegen einen Saunabesuch in der Schwangerschaft sprechen, sollten Sie das Saunieren auf die Zeit danach verlegen. Spricht aus medizinischen Gründen nichts dagegen und sind Sie ohnehin eine geübte Saunagängerin, kann Ihnen die Sauna in der Schwangerschaft guttun:

  • Der Wechsel zwischen Hitze und Abkühlung regt den Kreislauf und den Stoffwechsel an, stärkt das Immunsystem und entspannt die Muskulatur.
  • Durch den Wasserverlust beim Schwitzen verringern sich Wassereinlagerungen.
  • Es wird angenommen, dass schwangere Saunagängerinnen eine leichtere Geburt haben. Denn durch regelmäßige Saunabesuche werden die Muskeln nicht nur entspannter sondern auch weicher.

Schwangerschaft und Sauna: Treten Sie kürzer!

Auch wenn Saunabesuche generell erlaubt sind, sollten Schwangere nun etwas kürzer treten. Folgende Regeln sollten Sie befolgen, wenn Sie schwanger in die Sauna wollen:

  • Zwei Gänge pro Saunabesuch und Woche sind ausreichend.
  • Ein Saunagang sollte die Zeit von etwa zehn bis zwölf Minuten nicht überschreiten.
  • Außerdem sollten jetzt niedrigere Temperaturen gewählt werden. So sind Saunen mit Temperaturen zwischen 50 und 60 Grad meist besser verträglich als solche, in denen es 90 Grad warm werden kann.
  • Die unteren Bänke sind für werdende Mütter aus zwei Gründen besonders geeignet. Hier wird es nicht so heiß und der Ausgang ist schneller zu erreichen, falls sich die Schwangere plötzlich unwohl fühlt.

Wichtige Tipps für Schwangerschaft und Sauna

Auch wenn alle anderen sitzen bleiben - es wird empfohlen, dass Schwangere die Sauna sofort verlassen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen die Wärme nicht guttut. Frauen sollten auch bedenken, dass Dampfbäder durch das Zusammenspiel aus Wärme und Feuchtigkeit den Kreislauf stärker belasten als trockene Saunen. Vor dem Saunieren bereitet ein warmes Fußbad den Körper auf die bevorstehende Erwärmung vor und regt die Durchblutung an. Nach dem Saunagang sollten Schwangere allerdings auf den Sprung ins kalte Becken verzichten. Das gilt besonders gegen Ende der Schwangerschaft. Besser ist es, sich mit Wasser aus einem Schlauch abzukühlen. Dabei werden zunächst die Beine und Arme und danach Rücken und Bauch abgeduscht.

Generell gilt: Wer schwanger in die Sauna will, muss viel trinken!

Werdende Mütter haben einen erhöhten Bedarf an Flüssigkeit und sollten täglich mindestens zwei Liter Wasser oder ungesüßte Früchte- und Kräutertees trinken. Wenn in der Sauna kräftig geschwitzt wird, muss der Flüssigkeitsverlust bald wieder ausgeglichen werden. Gut geeignet sind Mineralwasser und Fruchtschorle.

An sich etwas Kleines schon, denn mann sollte nie hungrig, vor allem nicht mit allzu vollem Magen in die Sauna gehen

Ein Aufenthalt in der Schwitzkabine richtet sich einzig nach Deiner persönlichen Empfindung. Du bleibst so lange wie es Dir wohl ist. Die allgemein empfohlene Aufenthaltsdauer ist
in der Sauna ist zwischen 8 - 15 Minuten und
im Dampfbad 20 - 25 Minuten
höre aber mehr auf Deinen Körper und schaue weniger die Uhr...
Wichtig dabei ist auch die letzten 2 Minuten aufrecht zu sitzen, damit das Blut langsam und gleichmässig in die Beine zurückfliessen kann

Ein Sauna-Aufguss ist das portionsweise Begiessen der heißen Steine des Ofens mit kaltem oder heißem Wasser. Bei einem Aufguss verdampft das Wasser und erhöht dadurch die Luftfeuchtigkeit. Das Verdunsten des Schweißes auf der Haut wird dadurch erschwert und der Körper noch weiter erwärmt. Die Temperatur an sich bleibt in der Schwitzkabine ja gleich, aber durch die erhöhte Feuchtigkeit empfinden wir es als starken Temperaturanstieg. Wichtig ist es, nach  einem Aufguss sich richtig abzukühlen und genug auszuruhen. 
In den von uns besuchten Saunalandschaften wird immer mehr eine aktive und kreative Aufgusskultur gepflegt - echte Erlebnisse zum umbedingt geniessen!

Sicher gibt es Saunaregeln, davon sogar zahlreiche verschiedene Versionen und Fassungen. Diese sind sich jedoch im Kern alle einig.

Sauna - Regeln

Die „Goldenen Regeln“ für das richtige Saunabaden sollen insbesondere dem Saunaneuling helfen, das Saunabad mit seinen gesundheitlichen positiven Wirkungen voll auszuschöpfen. Das Saunabad kann bei vielen körperlichen Beschwerden hilfreich sein, jedoch gibt es einige Erkrankungen, bei denen es nicht empfohlen werden kann oder sogar untersagt werden muss. Anfänger mit gesundheitlichen Problemen sollten deshalb vor dem ersten Saunabad einen saunaerfahrenen Arzt aufsuchen. Bitte beachten Sie, dass das Saunabad kein exakt geregeltes Bad ist. Der Saunagänger soll sich in erster Linie wohlfühlen. So können regelmäßige Saunagänger zB. länger als empfohlen in der Kabine bleiben, Neulinge werden vielleicht bereits eher die Kabine verlassen wollen. Achten Sie also beim Saunabaden auf Ihr persönliches Wohlbefinden.

  • Bringen Sie ausreichend Zeit mit. Ein vollständiges Saunabad dauert etwa zwei Stunden. Es soll entspannen, ein gehetztes „Abarbeiten“ der Anwendungen wird ihren Körper eher belasten als entspannen.
  • Auch sollten Sie nicht hungrig oder mit vollen Magen in die Sauna gehen.
  • Reinigen Sie sich zunächst unter der Dusche und trocknen Sie sich danach gut ab, denn trockene Haut schwitzt schneller. Ein warmes Fußbad vor der Sauna fördert das Schwitzen zusätzlich. 
  • In der Sauna legen Sie Ihr Liegetuch unter den ganzen Körper. Der Aufenthalt sollte kurz, die Wirkung aber intensiv sein. Schwitzen Sie deshalb auf der mittleren oder oberen Bank. Acht bis 15 Minuten reichen dabei völlig. Verlassen Sie sich vor allem auf Ihr Gefühl. Die letzten zwei Minuten sollten Sie sich aufsetzen, um den Kreislauf an die aufrechte Haltung zu gewöhnen. 
  • Gehen Sie nicht sofort unter die Dusche oder ins Tauchbecken. Kühlen Sie sich erst an der frischen Luft ab, der Körper benötigt jetzt Sauerstoff.
  • Erst danach mit einem Kneippschlauch abgießen oder unter der Schwallbrause abkühlen.
  • Falls Sie das Tauchbecken benutzen, denken Sie vorher daran, dass der Schweiß abgespült sein soll. 
  • Nach der Abkühlung bewirkt ein warmes Fußbad ein wohliges Wärmegefühl, denn der Körper kommt dadurch zum vollständigen Temperaturausgleich. Nochmalige Kaltwasseranwendungen trainieren besonders intensiv die Blutgefäße und erhöhen die Widerstandsfähigkeit Ihres Körpers. 
  • Im Anschluss daran empfiehlt sich eine kleine Ruhepause zur Förderung der Erholung einzuschalten.
  • Während des Saunabades sollten Sie besser nichts trinken, da sonst der Effekt des Entschlackens weitgehend unterbleibt. Die Nutzung eines Solariums stört dagegen nicht die Wirkung der Sauna. Da das Saunabaden mit den vielen Wasseranwendungen zu einer Verminderung der Hornschicht führt und dadurch die Lichtempfindlichkeit insbesondere bei hellhäutigen Menschen erhöht ist, sollte das Solarium am besten vor den Saunagängen genutzt werden.
  • Weitere Saunagänge führen Sie wie den ersten durch, wobei drei Saunagänge hintereinander zum Erreichen der gewünschten gesundheitlichen Ziele ausreichen. 

Ein Saunabad dient besonders der körperlichen Erholung und psychischen Entspannung. Um die Wirkung der Sauna beizubehalten und um ungünstige Kreislaufreaktionen zu vermeiden, sollte deshalb nach der Sauna auf sportliche Betätigungen verzichtet werden. Eine Massage dagegen kann zwischen den Saunagängen oder im Anschluss an die Sauna die entspannende Wirkung noch verstärken.

Quelle: https://www.saunabund-ev.de

Und ja, das gibt es auch...

Sauna - Knigge

Die Sauna bietet eine gute Möglichkeit, sich stressige Tage vom Leib zu schwitzen. Einzig störende Gäste können das Vergnügen ganz schön trüben. Wir zeigen was erlaubt ist und was man besser lassen sollte.

Finnland gilt als «die Mutter» des Saunabadens. Während im hohen Norden nach Geschlechtern getrennt geschwitzt wird, teilen sich bei uns oftmals Männer wie Frauen die Schwitzstube. 
Generell wird nackt gebadet, was hauptsächlich funktionale Gründe hat. Die Wärmestrahlung in der Saunakabine soll die Haut ungehindert erreichen und die Schweissverdunstung nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus ist es weder angenehm noch hygienisch, in einem aus synthetischen Materialien hergestellten Badeanzug zu schwitzen.
Aber Vorsicht!: Andere Länder, andere Sitten!
In Italien, den USA oder Australien ist es unschicklich, sich nackt in eine Sauna zu setzen. Auch sind die gültigen Saunaregelen von Land zu Land etwas verschieden.

Duschen ist Pflicht!

In einer Sauna wird geschwitzt, was das Zeug hält. Doch gerade hier sind unangenehme Körpergerüche komplett fehl am Platz. Eine ausgiebige und gründliche Dusche vor dem ersten Saunagang ist für alle Pflicht.
Es empfiehlt sich zudem, bereits zwei, drei Tage vor dem Saunabesuch auf Knoblauch, Zwiebeln und übermässigen Alkoholkonsum zu verzichten. Auch der Parfumduft hat in einer Schwitzstube nichts verloren.

Schwitzen mit Stil

Saunabetriebe in der Schweiz, Deutschland und Österreich sind in der Regel textilfreie Zonen. Es gibt klare Benimmregeln, an die sich alle zu halten haben:

  • Die Sauna darf lediglich mit einem grossen Handtuch betreten werden. Es schickt sich nicht, seinen blanken Hintern auf die Holzbretter zu setzen. Gleiches gilt auch für Hände und Füsse. 
  • Badeschlappen sind ein Muss in jedem öffentlichen Nassbereich. Die Treter werden jedoch vor und nicht in der Sauna abgestellt. 
  • Es gehört zum guten Ton, die „Mitschwitzerden“ beim Betreten der Sauna höflich zu grüssen. 
  • Smalltalk im Flüsterton ist erlaubt, sofern man sich nicht in einer Ruhe-Sauna befindet. Aber Themen wie Sex, Geld, Wirtschaft oder Lästereien über Arbeitskollegen sind tabu. Im Zweifelsfall gilt: Mund zu! 
  • Körperpflege wie Manicure, Pedicure oder das Auflegen von Peelings ist untersagt. Auch das „Schweiss schaben“, also das Abwischen von Schweiss von Armen und Beinen, gehört zu den schlimmsten Unsitten. 
  • Nacktheit ist in der Sauna etwas ganz Normales und es ist weder möglich noch nötig, seinen Blick immer auf die eigenen Zehen zu richten. Spanner haben jedoch schlechte Karten. Ihr – meist ungewollt – auffälliges Verhalten wird schnell enttarnt und hat in der Regel einen unverzüglichen Hausverweis zur Folge.

Quelle: https://www.vitagate.ch

ZOLLBESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHWEIZ

Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Unter die Wertfreigrenze fallen auch Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug. Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder. Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind MWST-pflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.

Massgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist. Nicht dazu gerechnet wird der Wert der persönlichen Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff für das eigene Fahrzeug.

Bitte beachten Sie:
Werden die so genannten Freimengen von alkoholischen Getränken, Tabakfabrikaten und gewissen Lebensmitteln überschritten, müssen Sie in jedem Fall Zoll bezahlen.

Folgende Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Alkoholische Getränke
Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol.  . . . 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter

Tabak
Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . total 250 Stück
Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . total 250 Stück
Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . 250g

Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.

Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.