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Wenn es im Hals kratzt und die Nase läuft und die Glieder schmerzen, ist oft nicht sofort abzusehen, ob daraus möglicherweise ein ausgewachsener grippaler Infekt wird. Saunaprofis wissen meist, ob sie es noch wagen können, die Sauna zu besuchen, oder ob eine Pause angesagt ist. Jeder Mensch reagiert ganz individuell, die sichersten Signale was für Sie richtig ist, gibt Ihnen Ihr eigener Körper.
Für Neulinge ist der Verzicht auf die Sauna in diesem Fall besser, als das Risiko einzugehen.
Wer bei leichtem Schnupfen oder Halskratzen den Saunabesuch wagt, sollte besser auf die gemäßigte Variante umsteigen. Also niedrigere Temperatur, lieber höhere Luftfeuchtigkeit. Biosauna oder Dampfbad sind gute Alternativen. Die hohe Luftfeuchtigkeit hilft die Schleimhaut zu befeuchten und hartnäckiges Nasensekret zu lösen. Absolut tabu ist die Sauna, wenn Sie erhöhte Temperatur oder gar Fieber haben. Dann wird die Belastung für den Kreislauf gefährlich hoch.
In der Schwangerschaft die Sauna zu besuchen, ist für geübte Sauniererinnen in kleinen Dosen kein Problem. Schwanger in die Sauna zu gehen, trägt dann sogar zur Entspannung bei – und kann sich positiv auf Beschwerden wie Wassereinlagerungen auswirken. Unerfahrene sollten mit den Schwitzkuren eher vorsichtig sein.
Schwanger in die Sauna zu gehen, ist von Beginn der Schwangerschaft bis kurze Zeit vor der Entbindung möglich, wenn
Sollte jedoch mit Vorsicht behandelt werden, wenn
Liegen Gründe vor, die gegen einen Saunabesuch in der Schwangerschaft sprechen, sollten Sie das Saunieren auf die Zeit danach verlegen. Spricht aus medizinischen Gründen nichts dagegen und sind Sie ohnehin eine geübte Saunagängerin, kann Ihnen die Sauna in der Schwangerschaft guttun:
Schwangerschaft und Sauna: Treten Sie kürzer!
Auch wenn Saunabesuche generell erlaubt sind, sollten Schwangere nun etwas kürzer treten. Folgende Regeln sollten Sie befolgen, wenn Sie schwanger in die Sauna wollen:
Wichtige Tipps für Schwangerschaft und Sauna
Auch wenn alle anderen sitzen bleiben - es wird empfohlen, dass Schwangere die Sauna sofort verlassen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihnen die Wärme nicht guttut. Frauen sollten auch bedenken, dass Dampfbäder durch das Zusammenspiel aus Wärme und Feuchtigkeit den Kreislauf stärker belasten als trockene Saunen. Vor dem Saunieren bereitet ein warmes Fußbad den Körper auf die bevorstehende Erwärmung vor und regt die Durchblutung an. Nach dem Saunagang sollten Schwangere allerdings auf den Sprung ins kalte Becken verzichten. Das gilt besonders gegen Ende der Schwangerschaft. Besser ist es, sich mit Wasser aus einem Schlauch abzukühlen. Dabei werden zunächst die Beine und Arme und danach Rücken und Bauch abgeduscht.
Generell gilt: Wer schwanger in die Sauna will, muss viel trinken!
Werdende Mütter haben einen erhöhten Bedarf an Flüssigkeit und sollten täglich mindestens zwei Liter Wasser oder ungesüßte Früchte- und Kräutertees trinken. Wenn in der Sauna kräftig geschwitzt wird, muss der Flüssigkeitsverlust bald wieder ausgeglichen werden. Gut geeignet sind Mineralwasser und Fruchtschorle.
Sicher gibt es Saunaregeln, davon sogar zahlreiche verschiedene Versionen und Fassungen. Diese sind sich jedoch im Kern alle einig.
Die „Goldenen Regeln“ für das richtige Saunabaden sollen insbesondere dem Saunaneuling helfen, das Saunabad mit seinen gesundheitlichen positiven Wirkungen voll auszuschöpfen. Das Saunabad kann bei vielen körperlichen Beschwerden hilfreich sein, jedoch gibt es einige Erkrankungen, bei denen es nicht empfohlen werden kann oder sogar untersagt werden muss. Anfänger mit gesundheitlichen Problemen sollten deshalb vor dem ersten Saunabad einen saunaerfahrenen Arzt aufsuchen. Bitte beachten Sie, dass das Saunabad kein exakt geregeltes Bad ist. Der Saunagänger soll sich in erster Linie wohlfühlen. So können regelmäßige Saunagänger zB. länger als empfohlen in der Kabine bleiben, Neulinge werden vielleicht bereits eher die Kabine verlassen wollen. Achten Sie also beim Saunabaden auf Ihr persönliches Wohlbefinden.
Ein Saunabad dient besonders der körperlichen Erholung und psychischen Entspannung. Um die Wirkung der Sauna beizubehalten und um ungünstige Kreislaufreaktionen zu vermeiden, sollte deshalb nach der Sauna auf sportliche Betätigungen verzichtet werden. Eine Massage dagegen kann zwischen den Saunagängen oder im Anschluss an die Sauna die entspannende Wirkung noch verstärken.
Quelle: https://www.saunabund-ev.de
Und ja, das gibt es auch...
Die Sauna bietet eine gute Möglichkeit, sich stressige Tage vom Leib zu schwitzen. Einzig störende Gäste können das Vergnügen ganz schön trüben. Wir zeigen was erlaubt ist und was man besser lassen sollte.
Finnland gilt als «die Mutter» des Saunabadens. Während im hohen Norden nach Geschlechtern getrennt geschwitzt wird, teilen sich bei uns oftmals Männer wie Frauen die Schwitzstube.
Generell wird nackt gebadet, was hauptsächlich funktionale Gründe hat. Die Wärmestrahlung in der Saunakabine soll die Haut ungehindert erreichen und die Schweissverdunstung nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus ist es weder angenehm noch hygienisch, in einem aus synthetischen Materialien hergestellten Badeanzug zu schwitzen.
Aber Vorsicht!: Andere Länder, andere Sitten!
In Italien, den USA oder Australien ist es unschicklich, sich nackt in eine Sauna zu setzen. Auch sind die gültigen Saunaregelen von Land zu Land etwas verschieden.
In einer Sauna wird geschwitzt, was das Zeug hält. Doch gerade hier sind unangenehme Körpergerüche komplett fehl am Platz. Eine ausgiebige und gründliche Dusche vor dem ersten Saunagang ist für alle Pflicht.
Es empfiehlt sich zudem, bereits zwei, drei Tage vor dem Saunabesuch auf Knoblauch, Zwiebeln und übermässigen Alkoholkonsum zu verzichten. Auch der Parfumduft hat in einer Schwitzstube nichts verloren.
Saunabetriebe in der Schweiz, Deutschland und Österreich sind in der Regel textilfreie Zonen. Es gibt klare Benimmregeln, an die sich alle zu halten haben:
Quelle: https://www.vitagate.ch
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Unter die Wertfreigrenze fallen auch Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug. Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder. Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind MWST-pflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.
Massgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist. Nicht dazu gerechnet wird der Wert der persönlichen Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff für das eigene Fahrzeug.
Bitte beachten Sie:
Werden die so genannten Freimengen von alkoholischen Getränken, Tabakfabrikaten und gewissen Lebensmitteln überschritten, müssen Sie in jedem Fall Zoll bezahlen.
Folgende Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Alkoholische Getränke
Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. . . . 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter
Tabak
Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g
Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.