AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MDR Organisation GmbH

Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der MDR Organisation GmbH Anwendung für von uns unter der Marke „Saunafahrten“ angebotene Tages- und Mehrtagesfahrten.

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme / Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande.

Infolge der Kurzfristigkeit (Angebote / Kundenentscheid) wird mit der definitiven Reservation der gesamte Betrag fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2 einzufordern.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Destination oder Reisedatum bis 7 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 pro Person, höchstens CHF 60.00 pro Auftrag.

2.2 Treten Sie später von der Reise zurück, werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung gestellt:

Eintrittskarten zu Veranstaltungen müssen wir bei Umbuchungen oder Annullationen vollständig in Rechnung stellten.

2.3 Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.4 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Obligatorische Annullations- und Rückreisekostenversicherung

In unseren Pauschalpreisenist ist keine Annullations- und Rückreisekostenversicherung eingeschlossen, noch kommt sie obligatorisch hinzu. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Versicherungsschutz bezüglich Annullationskosten und SOS-Rückreiseversicherung zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen.

4. Einreisebestimmungen

Auf unserer Homepage finden Sie die Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger. Die Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationen sowie die Erfüllung derselben obliegt dem jeweiligen Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

5. Sitzplätze im Car

In Anbetracht der kurzen Strecken und überzeugt, dass unsere Kunden für alle eine optimale Lösung finden werden, verzichten wir bewusst auf eine Zuteilung der Plätze.

Unsere Fahrzeuge sind alle Nichtraucher.

6. Programm- und Preisänderungen

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Programm und Preise in den Ausschreibungen vor Ihrer Buchung ändern zu können. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich zum Beispiel aus nachträglichen Erhöhungen der Beförderungskosten (markante Benzinpreiserhöhungen) oder neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (Autobahngebühren, Ein- & Ausschiffungsgebühren, Kurtaxen usw.) oder Wechselkursänderungen, sowie staatlich verfügten Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer) ergeben. Diese können an Sie weitergegeben werden und der Reisepreis erhöht sich entsprechend.

Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie Unterkunft, Transportmittel, usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder Programmänderungen vorgenommen werden müssen.

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

7. Reiseabsage durch MDR Organisation GmbH

7.1 Gruppengrösse

Die Preise für unsere Saunafahrten basieren auf eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl Fahrten spätestens 7 Tage vor Reiseantritt vor der Reise. entschädigungslos abzusagen

7.2 Zwingende Gründe

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise verhindern, orientieren wir Sie über die Annullation der Reise so rasch wie nur möglich.

7.3 Ersatzfahrt

In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzfahrt anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.

9. Reiseabbruch durch den Kunden

Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall, usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung oder unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.

10. Reiseabbruch durch MDR Organisation GmbH

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien usw. uns zum Abbruch der Reise zwingen, vergüten wir Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) müssen Ihnen belastet werden, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse gelegen hat (z.B. Bahn oder Flug anstelle Carfahrt).

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

11.1 Mängel oder Schäden

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserer Reiseleitung, Carchauffeur/ Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

11.2 Abhilfe

Die Reiseleitung, der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

11.3 Wie Sie Ihre Forderung uns gegenüber geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach Ender der Saunafahrt schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, des Chauffeur/Reiseleiters und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen geltend machen, verlieren Sie alle Ansprüche und alle Ihre Rechte.

12. Haftung der MDR Organisation GmbH

12.1 Allgemeines

Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung oder dem Carchauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft

Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 12.2.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so können wir uns auf diese berufen und haften nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen.

12.2.2 Haftungsausschlüsse

Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

12.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 12.2.1).

12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben. Diese Haftung von uns ist auf maximal den doppelten Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, usw.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, usw. selber verantwortlich sind. – In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. – Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Car, in den Thermen und Saunalandschaften oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

12.2.6 Car- und Schifffahrpläne

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.3 Individuelle Programmteile

Die MDR Organisation GmbH lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an vor Ort gebuchten Ausflügen, Besichtigungen, usw. verursacht werden.

12.4 Wellness & SPA – Packages, usw.

In den von uns besuchten Bade- und Saunalandschaften werden eine grosse Fülle an unterschiedlichen Wellnessbehandlungen angeboten. Diese werden unter Aufsicht von Fachleuten  durchgeführt. Wir können daher nicht für die Fachkräfte, deren Hilfspersonen oder den Behandlungserfolg einstehen oder sonst wie eine Haftung übernehmen.

12.5 Vertragliche und ausservertragliche Haftung

Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

13. Verhalten während Carfahrten

In unseren Fahrzeugen dürfen Sie keinen Alkohol konsumieren, den Sie persönlich mitgebracht haben. Sie dürfen auch keine Drogen an Bord bringen und an Bord konsumieren. Auf allen unseren Fahrten ist das Rauchen verboten. Wenn Sie nach unserer Einschätzung durch Ihr Verhalten das Fahrzeug oder andere Fahrgäste gefährden oder das Fahrer-/Begleitteam behindern, Sie die Anordnungen der Crew missachten oder sich in einer Weise verhalten, die sich auf andere Fahrgäste oder auf die Crew störend, belästigend, schädigend oder verletzend auswirkt, können wir die uns notwendig erscheinenden Massnahmen treffen, um dieses Verhalten zu verhindern.

Wir können Sie zum Verlassen des Fahrzeuges zwingen oder es ablehnen, Sie weiterzubefördern und wir können Sie festnehmen lassen. Sie können für Straftaten belangt werden, die Sie an Bord begangen haben.

14. Datenschutz

Die von Ihnen an uns mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungsträger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländischen Datenschutzbestimmungen, welche unter Umständen weniger streng als die schweizerischen sind. Es ist auch möglich, dass wir oder der Leistungsträger verpflichtet sind, diese Daten oder Teile davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diese zu übermitteln.

Indem Sie bei uns eine Saunafahrt buchen, sind Sie damit einverstanden, dass wir Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. unserseits informieren. Sie können sich aus der Verteilerliste / Newsletter jederzeit austragen lassen indem Sie uns kontaktieren.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in den detaillierten Datenschutzbestimmungen aufgeführt.

15. Ombudsman

15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

15.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar.

16.2 Für Klagen gegen uns, die MDR Organisation GmbH, wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Zürich einklagen.